Lieferungs- und Leistungsvertrag
Dieses Formular konkretisiert Ihre Bestellung aus dem Controme-Shop für die Förderabwicklung bei BAFA bzw. KfW: Die aufschiebende Bedingung, die Sie im Bestellkommentar angegeben haben, wird hier vertraglich festgehalten.
Bevor Sie ausfüllen
- Halten Sie Ihre Bestellnummer aus dem Controme-Shop bereit — sie steht in Ihrer Bestellbestätigung.
- Nach dem Absenden prüfen wir Ihre Angaben; Sie erhalten das von Controme gegengezeichnete Vertragsexemplar als PDF per E‑Mail.
- Stellen Sie Ihren Förderantrag erst, wenn Ihnen dieses PDF und die TPB-ID (BAFA) bzw. BzA-ID (KfW) von Controme vorliegen.
Mit diesem Lieferungs- und Leistungsvertrag halten Sie und Controme schriftlich fest, was zu Ihrer Controme-Bestellung geliefert und geleistet wird — das Dokument brauchen Sie für Ihren Förderantrag beim BAFA bzw. bei der KfW.
Der Vertrag bezieht sich auf Ihre bereits ausgelöste Bestellung im Controme-Shop und steht unter der Förder-Schutzklausel: Er wird erst wirksam, wenn Ihre Förderung zugesagt ist — wird sie endgültig nicht bewilligt, kommt der Vertrag nicht zustande und bereits geleistete Zahlungen erhalten Sie zurück.
Lieferungs- und Leistungsvertrag
Verkäufer
Controme GmbH
Josefstr. 7
83278 Traunstein
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Achatz
Käufer
[Name, Anschrift aus den Formularfeldern unten]
§ 1 Gegenstand des Vertrags
Gegenstand dieses Vertrags ist die Lieferung der in der Controme-Bestellung Nr. [wird aus Ihren Angaben übernommen] aufgeführten Komponenten sowie die optional vereinbarte Montage und Integration dieser Komponenten durch den Verkäufer beim Käufer.
§ 2 Zahlungsbedingungen
Der Käufer verpflichtet sich, die in der Bestellung genannten Zahlungsziele einzuhalten.
§ 3 Aufschiebende Bedingung (Förderzusage)
Die in diesem Vertrag vorgesehenen Liefer- und Leistungspflichten dienen der Umsetzung eines Sanierungsvorhabens, für das der Käufer eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) beim BAFA oder bei der KfW beantragt hat oder vor Beginn der Umsetzung beantragen wird.
Dieser Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit das BAFA bzw. die KfW die beantragte Förderung gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt (aufschiebende Bedingung). Der Käufer setzt den Verkäufer über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis.
Wird die Förderung endgültig nicht bewilligt, wird dieser Vertrag nicht wirksam. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Käufer in diesem Fall unverzüglich erstattet.
§ 4 Technische Mindestanforderungen
Der Verkäufer bestätigt hiermit, dass die gelieferte Maßnahme dazu beitragen wird, das energetische Niveau des Gebäudes zu verbessern.
§ 5 Voraussichtliches Datum der Umsetzung
Als voraussichtliches Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme vereinbaren die Parteien den [wird aus Ihren Angaben übernommen]. Es liegt innerhalb des Bewilligungszeitraums der beantragten Förderung.
§ 6 Schlussbestimmungen
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.