Der Bund fördert seit dem 01.08.2016 im Rahmen einer groß angelegten Kampagne die Heizungsoptimierung. Antragsberechtigt sind sowohl private, als auch gewerbliche Gebäudeeigentümer. Produkte von Controme fallen vollständig in die Förderbedingungen.

Generelle Vorraussetzung ist die Durchführung eines sogenannten hydraulischen Abgleichs. Ist dieser erfolgt, erhalten Sie 30% der Investitionskosten auf ihre Controme Heizungssteuerung zurück.

Insbesondere bei Fußbodenheizungen ist das Controme-System geradezu geschaffen für das Förderprogramm.

Das Besondere:
Mit Controme kann der hydraulische Abgleich bei Fußbodenheizungen durch ein sehr einfaches Verfahren durchgeführt werden. Das Ergebnis ist dabei nicht nur einfacher, sondern wesentlich besser als bei konventionellen Berechnungsmethoden, da es auf tatsächlich gemessenen Temperaturen und nicht auf überschlägig geschätzten Werten basiert.

So funktioniert’s:
Controme nutzt für den hydraulischen Abgleich bei Fußbodenheizungen die zeitgleich gemessenen Temperaturen aller Heizkreise der Fußbodenheizung. Die Durchflussmengen werden dann über die Durchflussmesser so lange begrenzt, bis alle Heizkreise die gleiche Mitteltemperatur haben. Dokumentiert wird das ganze mit dem Datenlogger.

Zunächst muss das Vorhaben auf der Website des BAFA registriert werden.

Nach der Durchführung des hydraulischen Abgleichs und dem Einreichen der Rechnung erhalten Sie dann bei Bewilligung ihres Antrages 30% der Investitionskosten zurückerstattet. Die Maßnahme muss innerhalb von 6 Monaten nach der Registrierung durchgeführt werden.

Die Controme-Experten stehen Fachbetrieben und Endkunden bei der Durchführung des hydraulischen Abgleichs beratend zur Seite.